AKTUELLES
Begehung durch die FQA am 24.03.2025
Am 24.03.2025 hat die Abteilung Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vom Landratsamt Rhön-Grabfeld in unserem Hause eine Begehung durchgeführt.
Auftrag der FQA ist die Beratung in Heimangelegenheiten und die Überwachung aller vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen.
Strukturdaten und allgemeine Informationen:
Geprüft wurde die Langzeit- und Kurzzeit/Verhinderungspflege.
Am Tag der Begehung haben 37 Personen in der Einrichtung gelebt.
Der pflegefachliche Anteil betrug 45,03 %.
Folgende Qualitätsbereiche wurden geprüft:
Pflege und Dokumentation
Soziale Betreuung
Hauswirtschaftliche Versorgung und Verpflegung
Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen
Wohnqualität
Qualitäts- und Beschwerdemanagement
Umgang mit Arzneimitteln
Hygiene und Infektionsprävention
Personal und die personellen Mindestanforderungen
Mitwirkung und Mitbestimmung
In den obengenannten Qualitätsbereichen wurden neben den positiven Aspekten auch Mängel festgestellt.
Als Bewohner/in, Angehörige/r, Betreuer/in, Interessent/in und Mitarbeitende/r haben Sie das Recht, Einsicht in das Ergebnisprotokoll zu nehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleiterin oder Einrichtungsleiterin.
Monika Heusinger
Einrichtungsleitung
Begehung durch die FQA am 03.06.2025
Am 03.06.2025 hat die Abteilung Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) vom Landratsamt Rhön-Grabfeld in unserer Einrichtung eine nächtliche Regelprüfung durchgeführt.
Auftrag der FQA ist die Beratung in Heimangelegenheiten und die Überwachung aller vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen.
Strukturdaten und allgemeine Informationen:
Geprüft wurde die Langzeit- und Kurzzeit/Verhinderungspflege.
Am Tag der Begehung haben 38 Bewohner/innen in unserer Einrichtung gelebt.
Folgende Qualitätsbereiche wurden geprüft:
Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen
Personal und die personellen Mindestanforderungen
In den obengenannten Qualitätsbereichen wurden keine Mängel festgestellt.
Als Bewohner/in, Angehöriger, Betreuer/in, Interessent/in und Mitarbeitende/r haben Sie das Recht Einsicht in das Ergebnisprotokoll zu nehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleiterin oder Einrichtungsleiterin.
Monika Heusinger
Einrichtungsleitung